Neue Subvention von 2 Millionen Euro für Photovoltaik auf Mallorca


Die Subvention in Höhe von 2 Millionen Euro, die am 27. November 2025 von El Conseller d’Empresa, Autònoms i Energia und im Speziellen von Alejandro Sáenz de San Pedro García bekannt gegeben wurde, richtet sich speziell an Unternehmen (Pymes) und bestimmte juristische Personen auf den Balearen.

Diese Subvention ist besonders attraktiv, erfordert aber schnelles Handeln. Es handelt sich um eine sogenannte „rückwirkende“ Förderung, bei der das Installationsdatum bereits in der Vergangenheit liegen muss.

  • Bewerbungsfrist: Die Anträge müssen zwischen dem 4. und dem 30. Dezember 2025 eingereicht werden.
  • Installationszeitraum: Die geförderte Installation muss bereits vom 16. Juni 2022 bis zum 20. Dezember 2025 durchgeführt worden sein.

Aufgrund der Fördersätze für Anlagen bis zu 100 kWp (600€/pro kWp für unter 10 kWp und 450 €/pro kWp für 10-100 kWp) und der hohen Obergrenzen für die Batteriespeicher (490 €/pro kWh für unter 10kWh und 350 €/pro kWh für 10-100 kWp) ist diese spezifische Ausschreibung extra auf gewerbliche Projekte zugeschnitten.

Die Hauptzielgruppen sind demnach:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU/Pymes): Firmen, die eine Photovoltaikanlage zur Eigenversorgung (Autoconsumo) in ihrem Geschäftssitz, Lager oder ihrer Produktionsstätte installieren.
  • Bestimmte juristische Personen: Dies kann andere wirtschaftlich tätige Einheiten oder, in bestimmten Fällen, Energie-Gemeinschaften umfassen.

Diese Förderung mit den hohen kWp-Grenzen ist klar auf den Unternehmenssektor ausgerichtet.


Voraussetzungen für die Antragsteller

  • Standort auf den Balearen: Der Antragsteller (das Unternehmen) muss seinen Sitz oder zumindest seine geförderte Aktivität auf den Illes Balears haben.
  • Autoconsumo: Die Installation muss zur Eigenversorgung dienen. Es wird in der Regel verlangt, dass der jährliche Verbrauch mindestens 80% der erzeugten Energie beträgt.
  • Rechtskonformität: Das Unternehmen muss rechtmäßig konstituiert sein und seine Verpflichtungen gegenüber der Finanzverwaltung (Hacienda) und der Sozialversicherung (Seguridad Social) erfüllt haben.
  • Installationszeitraum: Die Anlage muss bereits zwischen dem 16.06.2022 und dem 20.12.2025 installiert und in Betrieb genommen worden sein.

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